5. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung der Gemeinde Wehringen

Die kostendeckende Abwasserbeseitigung ist eine der wichtigsten Pflichtaufgaben der Gemeinde. Das Kostenabgabengesetz stellt dabei fest, dass hier keine pauschalen Gewinne erzielt werden dürfen. Unter- und Überdeckungen müssen im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Die Gemeinde Wehringen lässt daher regelmäßig ihre Gebühren extern überprüfen, um eine kostendeckende und faire Abrechnung sicherzustellen. Nun liegt eine neue Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung vor, die vom Ingenieurbüro Dr. Schulte/Röder aus Veitshöchheim erstellt wurde.

Die Betrachtung der letzten vier Jahre zeigt, dass die seit dem Jahr 2002 unverändert festgesetzten Gebühren von 1,25 Euro je Kubikmeter Abwasser die tatsächlichen Kosten inzwischen bei Weitem nicht mehr decken. Gründe dafür sind vor allem rasant gestiegene Kosten in allen relevanten Bereichen wie Beschaffung, Entsorgung, Energiebezug sowie die weiterhin dringend notwendigen Investitionen zur Modernisierung der Abwasserentsorgungsanlagen.

Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung vom 28.10.2025 mit dem Thema befasst und beschlossen, die Abwassergebühr ab 1. Januar 2026 auf 2,23 Euro je Kubikmeter anzuheben. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass die Gemeinde ihre gesetzlichen Aufgaben weiterhin zuverlässig erfüllen kann. Dazu betont Bürgermeister Manfred Nerlinger: „Die neuen Gebühren bleiben dennoch im Landkreisvergleich weiterhin unterdurchschnittlich.“ 

Die Satzung ist im Internet einzusehen unter www.wehringen.de/gemeinde/ortsrecht/ im Bereich „Entwässerung“. 

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