Abfallgebühren ab 2025: Neuer Zahlungsempfänger ist der Abfallwirtschaftsbetrieb
Zum 01.01.2025 übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des
Landkreises Augsburg (AWB) die Abfallgebührenveranlagung von
den Gemeinden. Die Abfallgebühren mit Fälligkeit zur Quartalsmitte am 15.11.2024 wurden noch an die Gemeinde geleistet. Anfang Dezember 2024 erhalten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die neuen Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung ab 01.01.2025 direkt vom AWB.
Denken Sie bitte daran, dass ein von Ihnen selbst eingerichteter Dauerauftrag bei Ihrer Hausbank für die Abfallgebühren an die Gemeinde zum Jahresende von Ihnen selbst gelöscht werden muss, da zum neuen Jahr sämtliche Abfallgebühren direkt an den AWB zu leisten sind. Daueraufträge für Abwassergebühren und Grundsteuern sind hiervon nicht betroffen. Diese Zahlungen gehen weiterhin an die Gemeinde.
Bestehende SEPA-Mandate für die Abfallgebühren, die Sie bisher der Gemeinde erteilt haben, müssen von Ihnen nicht widerrufen werden. Diese laufen bei automatisch zum 31.12.2024 aus, da die Abfallgebühren danach nicht mehr von der Gemeinde eingezogen werden. SEPA-Mandate für Abwassergebühren und Grundsteuern gelten auch über den 31.12.2024 hinaus. Diese Zahlungen gehen weiterhin wie gewohnt an die Gemeinde.
Folgendes ist hinsichtlich der Daueraufträge und SEPA-Mandate für die Abfallgebühren ab 01.01.2025 zu beachten: Möchten Sie die Abfallgebühren per Dauerauftrag an den AWB zahlen, ist von Ihnen bei Ihrer Hausbank ein neuer Dauerauftrag an den AWB einzurichten.
SEPA-Mandate für die Abfallgebühren können ganz einfach online über das neue Bürgerportal des AWB eingegeben werden. Alternativ kann das dem Bescheid beiliegende Formblatt zum SEPA-Mandat ausgefüllt per Post an den AWB gesendet werden.
Die Zugangsdaten zum neuen Online-Bürgerportal des AWB finden Sie auf dem Anschreiben, das Sie mit dem Gebührenbescheid erhalten. Über das Bürgerportal können neben der Erteilung der SEPA-Mandate u. a. Reklamationen gemeldet, Tonnen ab-, um- oder angemeldet, Gebührenbescheide eingesehen oder Sperrmüllabholungen beantragt werden.
Eine Sperrmüllkarte gibt es ab 2025 nicht mehr.
Selbstverständlich hilft der Bürgerservice des AWB bei allen Anliegen rund um die Abfallwirtschaft im Landkreis Augsburg auch telefonisch unter 0821/3102-3211 weiter.