Grundsteuer ab 01.01.2025 - Formular zur Korrektur fehlerhafter Angaben

Eine Mitteilung des Finanzamts Augsburg-Land:

Ein Großteil der vom Finanzamt zu erledigenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform ist zwischenzeitlich abgearbeitet, rund 90% der Grundstückseigentümer im Landkreis Augsburg haben einen entsprechenden Grundlagenbescheid erhalten.

Viele der Grundsteuererklärungen wurden vollmaschinell verarbeitet. Dies bedeutet, sie wurden ohne Kontrolle durch einen Mitarbeitenden des Finanzamts mit denjenigen Angaben und Daten veranlagt, wie sie vom Steuerpflichtigen erklärt wurden. Gerade bei diesen Bescheiden ist es nicht auszuschließen, dass unzutreffende Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt wurden.

Hier untenstehend finden Sie eine Antragsvorlage, um fehlerhafte Besteuerungsgrundlagen zu berichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Anträge auf Änderung im Zusammenhang mit der Grundsteuer zwingend schriftlich  beim zuständigen Finanzamt (nicht bei der Gemeinde!) eingereicht werden müssen. 

 

Finanzamt Augsburg-Land

Sieglindenstr. 19

86152 Augsburg

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