
Information zum Pflichtumtausch für alte Papierführerscheine
Alte deutsche Papierführerscheine (grau/rosa) sind in den nächsten Jahren sukzessive bis spätestens 19. Januar 2033 in den EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen. Am 19. Januar 2013 wurden die neuen EU-Führerscheine eingeführt. Führerscheindokumente ab diesem Ausstellungsdatum sind generell nur noch 15 Jahr gültig, dann müssen sie verlängert werden. Für ältere Führerscheine schreiben die Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend den Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor.
Die Umtauschfristen für die alten Führerscheine sind gestaffelt. Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Der Grund für die Staffelung ist die Entlastung der Führerscheinstellen an den Landratsämtern. Um die Gültigkeitsdauer des Führerscheindokuments bestmöglich auszunutzen, sollte der Antrag erst sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist gestellt werden. Es handelt sich lediglich um den Umtausch des Dokuments. Es handelt sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn das Dokument nicht rechtzeitig umgetauscht wird. Die Führerscheinprüfung muss nicht wiederholt werden. Eine ärztliche oder sonstige Untersuchung ist nicht erforderlich.
Es gelten folgende Umtauschfristen:
Führerscheine bis 1998 Geburtsjahr Umtauschfrist bis
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 und später 19. Januar 2025
Führerscheine ab 1999 Ausstellungsdatum Umtauschfrist bis
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033
Alle Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen regelmäßig 15 Jahre nach Ausstellungsdatum umgetauscht werden.
Welche Unterlagen werden für die Umstellung benötigt:
◦ Antrag auf Umstellung in einen EU-Scheckkartenführerschein (siehe Downloadbereich in der rechten Spalte unter www.landkreis-augsburg.de/service-amt/landratsamt/sicherheit-und-ordnung-kommunales-und-verbraucherschutz/auto-verkehr/fahrerlaubnisbehoerde/umtausch-von-fuehrerscheinen/.)
◦ ein biometrisches Passbild
◦ eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
◦ eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
Auch bei der Gemeinde Wehringen, Einwohnermeldeamt Zimmer 4, sind die Antragsunterlagen abholbar.
Kosten: ca. 24 Euro
Antragstellung: Die Antragsstellung kann postalisch erfolgen oder per Einwurf bei den zuständigen Führerscheinstellen in Gersthofen oder Schwabmünchen. Bei Abholung des neuen Scheckkartenführerscheins kann der alte Führerschein nach Entwertung durch die Fahrerlaubnisbehörde gerne wieder in den Besitz des Fahrerlaubnisinhabers übergehen.
Welche Klassen werden in das neue Führerscheindokument eingetragen: Bei der Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z.B. Klasse 2 oder 3) und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (z.B. grauer oder rosafarbener Führerschein) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.
Wo und wie oft muss umgetauscht werden: Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde am Landratsamt zuständig. Die Pkw- und Motorradfahrerlaubnis gilt unbefristet fort. Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet.
Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch: Es drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.
Darf ich mit dem alten abgelaufenen Pkw- oder Motorradführerschein-Dokument im Ausland fahren? Das hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Es kann im Einzelfall zu erheblichen Problemen kommen.
Welches Datum in meinem Karten-Führerschein ist das entscheidende? Das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum) ist entscheidend. Es kann dem Führerscheindokument unter Nr. 4a entnommen werden.
Zentrale Kontaktmöglichkeit:
Telefonnummer: 0821 3102 3333 │ E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@LRA-a.bayern.de
Alle weiteren Informationen zum Thema Umtausch von Führerscheinen finden sich im Internet unter
www.landkreis-augsburg.de/service-amt/landratsamt/sicherheit-und-ordnung-kommunales-und-verbraucherschutz/auto-verkehr/fahrerlaubnisbehoerde/umtausch-von-fuehrerscheinen/.