
Mitteilung der BG für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: Regelmäßige Überprüfung landwirtschaftlicher Betriebe in Wehringen ab Mitte September
Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mitteilt, findet ab Mitte September in der Gemeinde Wehringen die Überprüfung der landwirtschaftlichen Betriebe statt.
Die Berufsgenossenschaft hat die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu überwachen und ihre Mitglieder zu beraten. Deshalb hat sie ihren Mitarbeiter Herrn Stefan Greiser beauftragt, ab Mitte September die landwirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde Wehringen mit sämtlichen Ortsteilen zu überprüfen und über die Maßnahmen der Unfallverhütung zu beraten.
Nach § 19 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) hat jeder Unternehmer die Besichtigung seines Betriebes durch den Beauftragten zu dulden und ihn auf sein Verlangen dabei zu begleiten oder durch einen geeigneten Vertreter begleiten zu lassen.
Sollte ein Unternehmer (z.B. Nebenerwerbslandwirt) zur Betriebsprüfung nicht angetroffen werden, wird der Sicherheitsberater eine Benachrichtigung hinterlassen.