Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Wehringen Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gemäß Nr. 1.5 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Bau und Verkehr zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) muss die Gemeinde Wehringen geeignete Personen zur Wahl vorschlagen.

Gesucht werden Personen, die Willens und in der Lage sind, diese verantwortungsvolle Tätigkeit bei den ordentlichen Gerichten auszuüben. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit und aufgrund des anstrengenden Sitzungsdienstes eine entsprechende körperliche Eignung. Schöffen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amtsgericht oder den Strafkammern am Landgericht aus. Die Kammern bestehen aus einem oder mehreren Richtern und jeweils zwei Schöffen. Die Schöffentätigkeit ist anspruchsvoll, aber auch interessant. Verhandelt wird ausschließlich in Strafsachen. Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung sowie den Ersatz für Auslagen, die mit ihrem Amt verbunden sind.

Als Kandidaten zur Schöffenwahl kommen deutsche Staatsbürger in Frage, die zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind, in gesundheitlich und wirtschaftlich geordneten Verhältnissen leben und von der Gemeinde vorgeschlagen wurden.

Wer Interesse daran hat, diese Tätigkeit zu übernehmen kann sich bis zum 28. April 2023 bei der Gemeinde Wehringen, Herrn Andreas Euba, Nördliche Hauptstr. 18, 86517 Wehringen melden.

Mehr Informationen zur Schöffenwahl finden sich unter www.schoeffenwahl.de.

Das Bewerbungsformular finden Interessierte hier unten stehend als pdf-Dokument.

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