Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf dem gemeindlichen Friedhof Wehringen im April

Grabmalanlagen auf öffentlichen Friedhöfen unterliegen einer Prüfung ihrer Standsicherheit und müssen deshalb im Frühjahr eines jeden Jahres nach der Frostperiode geprüft werden. Dies leistet einen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf dem Friedhof.
Die Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf dem gemeindlichen Friedhof in Wehringen wird von fachkundigen und prüfberechtigten Mitarbeitern der Gemeinde Wehringen nach den Vorgaben der VSG 4.7 durchgeführt. Für die Prüfung entstehen den Grabnutzungsberechtigten keine Kosten. Die diesjährige Prüfung erfolgt voraussichtlich in der KW 15.
Nach Abschluss der Standsicherheitsprüfung erhält die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Wehringen einen detaillierten Prüfbericht, in dem das Prüfergebnis der nicht standsicheren Grabmale dokumentiert wird.
Alle nicht standsicheren Grabmale werden fotografiert, erhalten einen aufgeklebten Warnhinweis und sind Bestandteil des Prüfberichts. Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmale werden durch die Friedhofsverwaltung im Nachgang zur Prüfung umgehend benachrichtigt. Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.

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