Was gehört in die Biotonne und was nicht? Info der Abfallberatung

Jetzt, da der Frühling sein erstes Gastspiel gibt, heißt es für viele, die Gehwege von Schmutz und Splitt zu befreien. Der Kehricht und auch das Laub von den Gehwegen und der Straßenrinne gehören nicht in die braune Biotonne sondern in die graue Restmülltonne.

Hier nochmal die aktuelle Trennliste für die braune Biotonne:

Das gehört in die Biotonne:

  • Speise- und Lebensmittelreste pflanzlicher Herkunft (nur in haushaltsüblicher Menge)
  • Obst- und Gemüsereste, Obstkerne
  • Schalen von Südfrüchten
  • Kaffeesatz und -filter
  • Teesatz und -filter
  • Eierschalen, Nussschalen
  • Topfpflanzen, Schnittblumen
  • Küchenkrepp, Papierservietten
  • Garten- und Grünabfälle
  • Gras- und Heckenschnitt
  • Laub, Fallobst
  • Unkraut, Pflanzenreste
  • Sägemehl (unbehandelt)
  • Holzwolle (unbehandelt)
  • Kleintierstreu (nur aus natürlichen Materialien)

 

Das darf nicht in die Biotonne:

  • Speise- und Lebensmittelreste tierischer Herkunft
  • Kunststoffverpackungen, Plastiktüten
  • kompostierbare Kunststofftüten und -verpackungen
  • Zeitschriften, Prospekte
  • Papiertaschentücher, Hygienepapiere
  • Milch- und Safttüten
  • Flüssigkeiten
  • Erde, Grassoden, Kompost
  • Holz- und Kohlenasche, Grillkohle
  • mineralische Tierstreu
  • Tierkadaver
  • Windeln, Fäkalien, Haare
  • Staubsaugerbeutel
  • Kehricht, Zigarettenkippen
  • Textilien, Tapetenreste
  • Sonstiger Restmüll
  • Problemabfall

 

Weitere Informationen zum Thema Abfall finden Sie auch im Internet unter

www.awb-landkreis-augsburg.de.

Abfallberatung für den Landkreis Augsburg

Telefon (0821) 3102 - 3221 oder - 3222

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