
Windkraft in Wehringen? Das sagt die Windkraftpotenzialstudie für Wehringen
Im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien in Bayern spielt die Windkraft eine wichtige Rolle. Gesetzesänderungen Ende 2022 brachten Ausnahmen von bisher gültigen Abstandsregelungen mit sich und damit die Möglichkeit für Gemeinden, Vorrangflächen für Windkraftenergieanlagen auszuweisen. Auch der Gemeinderat Wehringen hat von seiner Planungshoheit Gebrauch gemacht und in seiner Sitzung vom 31. Januar 2023 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Damit kann sich die Gemeinde Wehringen die Möglichkeit vorbehalten, die mögliche Ansiedlung von Windkraftenergieanlagen hinsichtlich der Standorte zu steuern. Bereits im Dezember 2022 hat der Gemeinderat eine Standortstudie für ein Windenergieprojekt im Gemeindegebiet Wehringen in Auftrag gegeben. Sie wurde vom Landsberger Ingenieurbüro Sing erstellt und in der Gemeinderatssitzung vom 28. März 2023 vorgestellt.
Standortstudie für das Gemeindegebiet Wehringen
Für die Identifikation möglicher Standorte von Windkraftenergieanlagen müssen unterschiedliche Faktoren geprüft werden: Abstände zu Ortschaften (1 km), zu bewohnten Außenanlagen wie Aussiedlerhöfe (750 m) oder zu bewohnten Gebieten in Gewerbegebieten (700 m) geben bereits einen ersten Rahmen vor. Weiterhin sind beispielsweise Auflagen ziviler und militärischer Luftfahrt, Stromfreileitungen, Natur-, Wasser- und Landschaftsschutzgebiete oder Bodendenkmäler zu beachten. Auch die Topographie des Gemeindegebiets und die Windrichtung spielen eine Rolle. Unter Berücksichtigung all der K.O.-Kriterien zeigten sich demnach maximal vier mögliche Standorte für Windkraftenergieanlagen im Osten von Wehringen - entlang der Bahngleise zwischen dem Gewerbegebiet „Hochfeld“ und dem Umspannwerk in Oberottmarshausen. Aber: Dies galt bis Januar 2023. Während der Studienphase durch das Büro Sing wurden aufgrund der geopolitischen Situation Änderungen im Bereich der militärischen Luftfahrt umgesetzt: Die Mindestradarführungshöhe (MVA), in deren relevantem Radius Wehringen noch liegt, wurde vermindert. Damit sind keine Windkraftanlagen in einer wirtschaftlich notwendigen Gesamthöhe von 250 Metern im Gemeindegebiet mehr möglich. Es sind nur noch Windkraftanlagen mit einer maximalen Höhe von 154 Metern möglich, die aufgrund der nicht optimalen Windgeschwindigkeiten auf dem Hochfeld nicht rentabel sind.
Was bedeutet das für Wehringen und seine Bürgerinnen und Bürger?
Im Begegnungsland Lech-Wertach gibt es voraussichtlich bis zu 140 mögliche Standorte für Windkraftenergieanlagen. Die Bürgermeister des Begegnungslands befassen sich daher mit einer möglichen Gründung gemeinsamer Energiewerke mit dem Ziel, eine umweltverträgliche und zukunftsfähige Entwicklung der Region voranzutreiben und eine regionale Wertschöpfung zu generieren. Auch wenn auf Wehringer Flur keine Windkraftenergieanlagen möglich sind, könnten sich auf dem Wege sowohl die Gemeinde Wehringen als Kommunalunternehmen (gKU) als auch die Bürgerinnen und Bürger in Form einer Bürgergenossenschaft beteiligen. „Die Bedeutung eines solchen überregionalen Zusammenschlusses von Gemeinden wie im Begegnungsland Lech-Wertach wird hier einmal mehr sehr deutlich,“ sagt Bürgermeister Manfred Nerlinger, der Stellvertretender Vorsitzender des Begegnungslands Lech-Wertach e.V. ist.